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"glutenfrei"-Kennzeichnung: Für Lebensmittel jetzt verbindlich geregelt, 02.04.2009 - 11:34 Uhr

(aid) - Mit einer neuen europäischen Verordnung wurden verbindliche Grenzwerte für die Bezeichnungen "glutenfrei" und "sehr geringer Glutengehalt" festgelegt. Gluten ist der Oberbegriff für eine Gruppe bestimmter Getreideeiweiße, die bei einigen Menschen Unverträglichkeitsreaktionen auslösen können.

Die europaweit geltenden Anforderungen an Lebensmittel, die für Menschen mit einer Glutenunverträglichkeit geeignet sind, regelt künftig die EG-Verordnung Nr. 41/2009 der europäischen Kommission. Sie fasst unter dem Begriff Gluten die Klebereiweiße von Weizen, Roggen, Gerste und Hafer sowie von ihren Kreuzungen und Derivaten zusammen. Die Angabe "sehr geringer Glutengehalt" darf nur verwendet werden, wenn der Glutengehalt des Lebensmittels maximal 100 Milligramm pro Kilogramm beträgt. Enthält das Erzeugnis weniger als 20 Milligramm pro Kilogramm Gluten, darf es den Hinweis "glutenfrei" tragen. Die Verordnung gilt ab dem 1. Januar 2012 verbindlich. Ihre Bestimmungen dürfen aber bereits jetzt angewendet werden. (Quelle: AID, Christina Rempe)
Internetlink im Pressebereich aid: » http://www.aid.de/presse/presseinfo.php?mode=beitrag&id=3821
 
Weitere Informationen beim aid infodienst Verbraucherschutz, Ernährung, Landwirtschaft e.V., Heilsbachstraße 16, 53123 Bonn, Tel.: 0228 8499-0, Internet: » http://www.aid.de
 
Text der VERORDNUNG (EG) Nr. 41/2009 DER KOMMISSION vom 20. Januar 2009 zur Zusammensetzung und Kennzeichnung von Lebensmitteln, die für Menschen mit einer Glutenunverträglichkeit geeignet sind, siehe unter folgendem Link: » http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2009:016:0003:0005:DE:PDF  




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